Kosten

Wer übernimmt die Kosten?

Hebammen unterstützen vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Die Hebamme rechnet sämtliche Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Nach Ende der Betreuung wird die Rechnung an die gestzliche Krankenkasse geschickt, Privat Versicherte bekommen die Rechnung persönlich zum Einreichen.



Geburtsvorbereitung

Der Geburtsvorbereitungskurs ist für Schwangere kostenfrei und wird von der Krankenkasse übernommen. Solltest Du wegen Schwangerschafts­komplikationen nicht an einem Kurs teilnehmen können, hast Du die Möglichkeit zur Einzelvorbereitung. Auch die Einzelbetreuung ist für die Schwangere durch die Krankenkasse abgedeckt.

Die Kursgebühren für Deinen Partner müsst Ihr in der Regel selbst zahlen. Je nach Kurs sind das zwischen 70 und 140 Euro. Manche Kassen übernehmen diese Gebühren, fragt am besten bei Eurer Krankenkasse nach.

Hausgeburt

Solltest Du eine Hausgeburt planen, dann ist deine Hebamme ab der 38. Schwangerschaftswoche für Dich Tag und Nacht erreichbar. Dafür leistest Du eine Rufbereitschaftspauschale. Ein Teil dieser Pauschale wird  von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, bitte frage auch hier bei Deiner Krankenkasse nach.

Bis 2020 habe ich 28 Jahre Frauen bei Haus.- und Geburtshausgeburten betreut , daher kann ich mit dieser langjährigen Erfahrung vor einer Geburt beratend und vorbereitend zur Seite stehen.

Ergänzende Hebammenleistungen

Es gibt zahlreiche weitere Hebammen-Leistungen, welche Ihr in dieser besonderen Zeit in Anspruch nehmen könnt. In der Regel werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Übersicht über meine zusätzlichen Leistungen findet Du unter “Leistungen”.

Hilfe ohne Krankenversicherung und geringem Einkommen

Falls Du keine Krankenversicherung hast und über ein geringes Einkommen verfügst oder eine finanzielle Notlage herrscht, hast Du Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden. Sprich mich gerne darauf an, falls Du hier Unterstützung brauchst.

Deine Hebamme Petra Naumann

Hebammenbetreuung Berlin

Petra Naumann
Heinersdorfer Str. 39
13086 Berlin